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1989/90                                      Gründung neuer Bundesländer

                                                      Die 1945 von der sowjetischen Besatzungsmacht
                                                      eingerichteten alten Länder - 1952 aufgelöst und in 14 Bezirke
                                                      eingeteilt - sind weitgehend Vorbild für die Bildung der neuen
                                                      Bundesländer, die mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik
                                                      am 3. Oktober 1990 eingerichtet werden. Am 22. Juli 1990
                                                      beschließt die Volkskammer ein Ländereinführungsgesetz, das
                                                      die Neugründung der fünf Bundesländer auf dem Gebiet der
                                                      DDR als Gliedstaaten des Bundes vorbereitet: Die neuen Länder
                                                      sind Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, der Freistaat
                                                      Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Mit Ausnahme einiger Landkreise, die jeweils aus- oder eingegliedert werden, umfaßt das Bundesland Brandenburg nun
die ehemaligen DDR-Bezirke Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam, Mecklenburg-Vorpommern wird aus den Bezirken
Neubrandenburg, Rostock und Schwerin gebildet. Der Freistaat Sachsen setzt sich aus den Bezirken Dresden, Chemnitz
und Leipzig, Sachsen-Anhalt aus den Bezirken Halle und Magdeburg und das Land Thüringen aus den Bezirken Erfurt, Gera
und Stuhl zusammen. Nach dem Ländereinführungsgesetz erarbeiten die im Oktober 1990 neu gewählten Landtage
Verfassungsentwürfe für ihre Länder, die zwischen Mai 1992 (Sachsen) und Oktober 1993 (Thüringen) von den Landtagen
verabschiedet werden. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen werden sie zudem durch
Volksabstimmungen legitimiert.

Die Bevölkerungszahl der neuen Länder liegt mit Ausnahme Sachsens im unteren Drittel der nun 16 Bundesstaaten.
Entsprechend der Einwohnerzahl entfallen auf sie 19 von 69 Stimmen im Bundesrat. Mecklenburg-Vorpommern hat dort
drei, alle übrigen je vier Stimmen. Die aus der DDR übernommenen Wirtschaftsprobleme, ökologischen Altlasten,
infrastrukturellen und baulichen Substanzschäden sowie die ökonomisch-sozialen Strukturbrüche in den neuen Ländern
machen die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet - nach Artikel 72 Absatz 3
Grundgesetz Aufgabe der staatlichen Politik - zu einem vordringlichen Entwicklungsziel, um auch die innere Einheit
Deutschlands zu gewährleisten.

Quelle: http://www.dhm.de/lemo/html/DieDeutscheEinheit/Wiedervereinigung/gruendungNeuerBundeslaender.html