| 1989/90
Gründung neuer Bundesländer
Die 1945 von der sowjetischen Besatzungsmacht
eingerichteten alten Länder - 1952 aufgelöst und in 14 Bezirke
eingeteilt - sind weitgehend Vorbild für die Bildung der neuen
Bundesländer, die mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik
am 3. Oktober 1990 eingerichtet werden. Am 22. Juli 1990
beschließt die Volkskammer ein Ländereinführungsgesetz,
das
die Neugründung der fünf Bundesländer auf dem Gebiet der
DDR als Gliedstaaten des Bundes vorbereitet: Die neuen Länder
sind Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, der Freistaat
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Mit Ausnahme einiger Landkreise, die jeweils
aus- oder eingegliedert werden, umfaßt das Bundesland Brandenburg
nun
die ehemaligen DDR-Bezirke Cottbus, Frankfurt/Oder
und Potsdam, Mecklenburg-Vorpommern wird aus den Bezirken
Neubrandenburg, Rostock und Schwerin gebildet.
Der Freistaat Sachsen setzt sich aus den Bezirken Dresden, Chemnitz
und Leipzig, Sachsen-Anhalt aus den Bezirken
Halle und Magdeburg und das Land Thüringen aus den Bezirken Erfurt,
Gera
und Stuhl zusammen. Nach dem Ländereinführungsgesetz
erarbeiten die im Oktober 1990 neu gewählten Landtage
Verfassungsentwürfe für ihre
Länder, die zwischen Mai 1992 (Sachsen) und Oktober 1993 (Thüringen)
von den Landtagen
verabschiedet werden. In Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen werden sie zudem durch
Volksabstimmungen legitimiert.
Die Bevölkerungszahl der neuen Länder
liegt mit Ausnahme Sachsens im unteren Drittel der nun 16 Bundesstaaten.
Entsprechend der Einwohnerzahl entfallen
auf sie 19 von 69 Stimmen im Bundesrat. Mecklenburg-Vorpommern hat dort
drei, alle übrigen je vier Stimmen.
Die aus der DDR übernommenen Wirtschaftsprobleme, ökologischen
Altlasten,
infrastrukturellen und baulichen Substanzschäden
sowie die ökonomisch-sozialen Strukturbrüche in den neuen Ländern
machen die Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet - nach Artikel
72 Absatz 3
Grundgesetz
Aufgabe
der staatlichen Politik - zu einem vordringlichen Entwicklungsziel, um
auch die innere Einheit
Deutschlands zu gewährleisten.
Quelle: http://www.dhm.de/lemo/html/DieDeutscheEinheit/Wiedervereinigung/gruendungNeuerBundeslaender.html |