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1990 EinigungsvertragAm 6. Juli beginnen in Ost-Berlin die Verhandlungen über den
Einigungsvertrag (2. Staatsvertrag) zum Beitritt der DDR nach Artikel 23
Grundgesetz. Nach langen Diskussionen über den Beitrittstermin
beschließt die Volkskammer in einer Sondersitzung in der Nacht vom
23. auf den 24. August 1990 mit 294 von 400 Stimmen den Beitritt der
DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zum 3. Oktober 1990. Der
Vorsitzende der PDS, Gregor Gysi, tritt ans Rednerpult: "Das Parlament
hat nicht weniger als den Untergang der Deutschen Demokratischen
Republik zum 3. Oktober beschlossen." Ein einzigartiger Vorgang: Ein
Staat löst sich friedlich und demokratisch selbst auf.Am 20. September stimmen beide Parlamente dem rund 900 Seiten starken Einigungsvertrag zu:
die Abgeordneten der Volkskammer mit 299 von 380 Stimmen, die des Bundestags mit 442 von 492 Stimmen.
Der Bundesrat verabschiedet den Vereinigungsvertrag einstimmig. Der Präsident des Bundesrats, Björn Engholm (SPD) kommentiert dies: "Damit beenden wir endgültig die Nachkriegszeit."
Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3.10. wird dieser Tag anstelle des 17. Juni als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag erklärt.
Das Grundgesetz tritt mit diesem Datum in den fünf neuen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und in Ost-Berlin in Kraft.In der Nacht vom 2. zum 3. Oktober feiern die Deutschen mit Glockengeläut und
Feuerwerk die Vereinigung ihres Landes. Hunderttausende reisen nach Berlin zu
den offiziellen Feierlichkeiten zum Tag der Einheit. Die Bilder gehen um die Welt.
Kurt Masur dirigiert Beethovens "Hymne an die Freude". Bundespräsident Richard
von Weizsäcker mahnt, daß die Einheit die gemeinsame Anstrengung des ganzen
Volkes erforderlich macht: "Sich zu vereinen heißt teilen lernen." Wie in Berlin vor
dem Reichstagsgebäude feiern in vielen anderen Städten Deutschlands die
Menschen mit Freudenfesten den Tag der Deutschen Einheit.Quelle: http://www.dhm.de/lemo/html/DieDeutscheEinheit/Wiedervereinigung/einigungsvertrag.html