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1990                 Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion
                                              Zwischen Bonn und Ost-Berlin laufen im Frühjahr 1990 die
                                              Vorbereitungen für eine Wirtschaftsunion der Deutschen
                                              Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland auf
                                              Hochtouren. Die Verfechter einer schnellen Währungsunion wollen die
                                              günstige außenpolitische Konstellation nutzen. Auch angesichts der
                                              anhaltenden Ströme von Übersiedlern sehen sie sich zu raschem
                                              Handeln gezwungen. Die Botschaft auf den Spruchbändern der
                                              Demonstranten in der DDR ist eindeutig: "Kommt die D-Mark, bleiben
                                              wir, kommt sie nicht, geh'n wir zu ihr!" Am 18. Mai unterzeichnen die
                                              Finanzminister der beiden deutschen Staaten den Vertrag über die
                                              Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, den
                                              sogenannten Staatsvertrag.
Unter Hinweis auf den maroden Zustand der DDR-Wirtschaft plädieren jedoch viele
Wirtschaftsexperten, vom Sachverständigenrat bis zum Bundesbankpräsidenten,
dafür, die DDR nicht gleichsam über Nacht dem Wettbewerb mit der westdeutschen
und internationalen Konkurrenz auszusetzen. Eine schnelle Währungsunion sei
eine "Roßkur", der die DDR-Betriebe wegen ihrer weit geringeren Produktivität nicht
gewachsen seien. Eines der umstrittensten Themen ist der Umtauschkurs von
DDR-Mark in D-Mark. Die Wirtschaftsverbände halten eine Währungsumstellung im
Verhältnis 1:1 für untragbar.
                                     Mit der Währungs-, Wirtschafts und Sozialunion übernimmt die DDR zum Stichtag 1.
                                     Juli 1990 große Teile der Wirtschafts- und Rechtsordnung der Bundesrepublik.
                                     Auch in der DDR gilt nur noch die D-Mark als Zahlungsmittel. Löhne, Gehälter,
                                     Renten, Mieten und andere "wiederkehrende Zahlungen" werden 1:1 umgestellt.
                                     Bei Bargeld und Bankguthaben sind die Regelungen komplizierter. Kinder unter 14
                                     Jahren können bis zu 2000 DDR-Mark im Verhältnis 1:1 umtauschen, 15 bis
                                     59jährige bis zu 4000 DDR-Mark, wer älter ist, 6000 DDR-Mark. Darüber
                                     hinausgehende Beträge werden im Verhätlnis 2:1 umgestellt. Mit der Übernahme
                                     des wirtschafts- und sozialpolitischen Systems der Bundesrepublik und der
                                     Einführung der D-Mark als alleinigem Zahlungsmittel ist die Eingliederung der DDR
                                     in die Bundesrepublik praktisch vollzogen.
Quelle: http://www.dhm.de/lemo/html/DieDeutscheEinheit/Wiedervereinigung/wirtschaftsWaehrungsUndSozialunion.html