Migrationsbericht 1999
Zu- und Abwanderung nach
und aus Deutschland
Dezember 1999
Herausgeber:
Beauftragte der Bundesregierung für
Ausländerfragen
11017 Berlin
Außenstelle Bonn
Postfach 14 02 80
53107 Bonn
Asylzuwanderung
Durch das Grundgesetz wird politisch verfolgten Ausländern in
Deutschland
das Recht auf Asyl eingeräumt (Art. 16a Grundgesetz). Das Bundesamt
für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) ist für
die Prüfung der Anträge
zuständig. Ein Asylantragsteller kann eine ablehnende Entscheidung
des BAFL
durch ein Verwaltungsgericht überprüfen lassen.
Neben dem Recht auf politisches Asyl nach Art. 16a Grundgesetz existiert
die Möglichkeit des sogeannten kleinen Asyls, das sich an die
Genfer Flüchtlingskonvention anlehnt.
Nach § 51 Abs.1 Ausländergesetz (AuslG) erhält ein Ausländer,
dessen "Leben oder Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit,
seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder wegen seiner
politischen Überzeugung"
im Herkunftsland bedroht ist, Abschiebeschutz.
Hauptdatenquelle für den Bereich des Asyls sind die Statistiken
des
Bundesamtes. Das BAFl erfasst alle Asylantragsteller in seinen regionalen
Büros
und erstellt so eine personenbezogene Asylbewerberzugangsstatistik.
Nicht alle Asylsuchenden vor dem Jahr 1993 sind in der allgemeinen
Zuzugsstatistik aufgenommen; erst seit 1993 ist sichergestellt,
dass sie in allen Bundesländern registriert wurden.