[Leo Dictionary]  [zurück]
 
 

Migrationsbericht 1999
Zu- und Abwanderung nach und aus Deutschland
Dezember 1999

Herausgeber:
Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen
11017 Berlin
Außenstelle Bonn
Postfach 14 02 80
53107 Bonn



Asylzuwanderung
Durch das Grundgesetz wird politisch verfolgten Ausländern in Deutschland
das Recht auf Asyl eingeräumt (Art. 16a Grundgesetz). Das Bundesamt für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) ist für die Prüfung der Anträge
zuständig. Ein Asylantragsteller kann eine ablehnende Entscheidung des BAFL
durch ein Verwaltungsgericht überprüfen lassen.
Neben dem Recht auf politisches Asyl nach Art. 16a Grundgesetz existiert
die Möglichkeit des sogeannten kleinen Asyls, das sich an die Genfer Flüchtlingskonvention anlehnt.
Nach § 51 Abs.1 Ausländergesetz (AuslG) erhält ein Ausländer,
dessen "Leben oder Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit,
seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung"
im Herkunftsland bedroht ist, Abschiebeschutz.
Hauptdatenquelle für den Bereich des Asyls sind die Statistiken des
Bundesamtes. Das BAFl erfasst alle Asylantragsteller in seinen regionalen Büros
und erstellt so eine personenbezogene Asylbewerberzugangsstatistik.
Nicht alle Asylsuchenden vor dem Jahr 1993 sind in der allgemeinen
Zuzugsstatistik aufgenommen; erst seit 1993 ist sichergestellt,
dass sie in allen Bundesländern registriert wurden.


Quelle: http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/publikationen/mbe.pdf (Text vereinfacht.)