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Migrationsbericht 1999
Zu- und Abwanderung nach und aus Deutschland
Dezember 1999

Herausgeber:
Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen
11017 Berlin
Außenstelle Bonn
Postfach 14 02 80
53107 Bonn




Jüdische Zuwanderer aus dem Gebiet der ehemaligen UdSSR.

Die letzte Regierung der DDR hatte Anfang des Jahres 1990 damit begonnen,
jüdische Personen aus der Sowjetunion in einem erleichterten Verfahren
einreisen zu lassen.

Diese Praxis wurde nach der deutschen Einheit vom vereinigten
Deutschland fortgeführt. So wurde am 9. Januar 1991 in Anlehnung
an das Ñ Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen
aufgenommene Flüchtlingeì (17) eine Übereinkunft über die Aufnahme
jüdischer Bürger aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion
zwischen Bund und Ländern getroffen.

Doch bevor die Einreise gestattet wird, findet eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalles statt.
Dabei gilt seit dem 15. Februar 1991 das sogenannte geordnete Aufnahmeverfahren,
aufgrund dessen eine ausreisewillige jüdische Person in einer deutschen Botschaft
oder einem Konsulat im betreffenden Nachfolgestaat der Sowjetunion
einen Ausreiseantrag stellen muss.

Der Status des Antragstellers entspricht in etwa dem eines Asylberechtigten (u.a. unbefristete Aufenthaltserlaubnis,
Arbeitserlaubnis, Ausbildungsförderung).

Zudem erhalten jüdische Zuwanderer nach erfolgter Einreise einen deutschen Sprachkurs. Der Bund
kommt für das Eingliederungsgeld auf, das die Zuwanderer in den ersten sechs
Monaten erhalten.

Die (personenbezogene) Registrierung der einreisenden Personen erfolgt
durch das Bundesverwaltungsamt in Köln. Jährlich kommen zwischen 15 000 und 20 000 jüdische Zuwanderer
nach Deutschland.

Über den Verbleib in Deutschland oder eine mögliche Weiterwanderung
(z.B. nach Israel oder in die U.S.A.) kann nichts ausgesagt werden.



17) Dieses Gesetz wurde 1980 vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise in Südostasien (boat
people) erlassen. Auf Grundlage dieses Gesetzes wurden insgesamt mehr als 37.000 Menschen aus
Vietnam, Laos, Kambodscha, Chile, Argentinien, Kuba und dem Irak (Kurden) in Deutschland
aufgenommen. Diese Flüchtlingsaufnahme ist mittlerweile abgeschlossen, weshalb dieser Personenkreis
nicht Gegenstand des vorliegenden Berichts ist (vgl. Lederer 1997: 305f).


Quelle: Migrationsbericht 1999. http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/publikationen/mbe.pdf (abgeändert).