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Das neue Staatsangehörigkeitsrecht

                          Integration ist wichtiger als Vermeidung der Mehrstaatigkeit.

                          Ab 1. Januar 2000 gilt ein neues Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland.

                          Das in den Grundzügen seit 1913 bestehende "Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz" leitete die
                          Eigenschaft, Deutscher zu sein, von der Abstammung ab. Ausländer konnten nur Deutsche werden, wenn sie
                          die eng formulierten Voraussetzungen der Einbürgerung erfüllten.

                          Die entscheidende Reform des neuen Staatsangehörigkeitsrechts ist die Ergänzung des
                         Abstammungsprinzips um das Geburtsrecht. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, von
                          denen mindestens ein Elternteil seit wenigstens acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt
                          und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
                          hat, werden deutsche Staatsbürger.

                          Der Standesbeamte hat in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde die Voraussetzungen des Erwerbs der
                          deutschen Staatsangehörigkeit zu prüfen, ggf. zu dem Geburtseintrag des Kindes einen Hinweis über den
                          Erwerb aufzunehmen und dies in der Mitteilung an die Meldebehörde über die Geburt des Kindes zu
                          verlautbaren.

                          Auch die Kinder, die in den letzten zehn Jahren hier geboren wurden, können auf Antrag ihrer Eltern Deutsche
                          werden.
                          Das neue Staatsangehörigkeitsrecht lässt die Mehrstaatigkeit für diese Kinder bis zur Volljährigkeit zu. Bis
                          dahin haben sie zwei Staatsangehörigkeiten.

                                       Nach Erreichen der Volljährigkeit müssen sie sich bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit
                                       entscheiden:
                                       Erklären sie, dass sie die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen, verlieren sie die
                                       deutsche. Gleiches gilt, wenn die Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres gar keine Erklärung
                                       abgeben.
                                       Entscheiden sie sich für die deutsche Staatsangehörigkeit, so müssen sie grundsätzlich bis zum 23.
                                       Lebensjahr nachweisen, dass sie die andere Staatsangehörigkeit verloren haben.
                                       Ist eine Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder zumutbar, kann Mehrstaatigkeit
                                       hingenommen werden. Dann muss spätestens bis zum 21. Lebensjahr eine
                                       Beibehaltungsgenehmigung beantragt worden sein, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar
                                       ist, ob ein Verfahren zur Entlassung aus der anderen Staatsangehörigkeit nicht doch noch erfolgreich
                                       sein könnte.

                          Die jungen Menschen werden mit Volljährigkeit von den Behörden über das Optionsmodell informiert.

                          Wer nicht durch Geburt Deutsche oder Deutscher geworden ist, hat die Möglichkeit zur Einbürgerung. Für
                          diejenigen, die diese Voraussetzungen erfüllen, wird die Aufenthaltsfrist für die Anspruchseinbürgerung von
                         15 auf 8 Jahre verkürzt.

                          Grundsätzlich wird von einbürgerungswilligen Ausländern die Aufgabe ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit
                          verlangt. Die Entlassung aus der zweiten Staatsangehörigkeit ist jedoch manchmal schwierig oder nicht
                          möglich, z.B. wenn der andere Staat unüberwindbare Hürden errichtet. In Härtefällen wird daher
                          Mehrstaatigkeit hingenommen. Denn Integration ist wichtiger als die Vermeidung der Mehrstaatigkeit.



                          Quelle: http://www.bmi.bund.de/themen/index.html