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Die Arbeitswelt/ Sozialpolitik

Tatsachen über Deutschland. 1999. S. 375-382


Deutschland ist bekannt für sein System der sozialen Sicherheit , dessen gesetzliche Grundlage Ende des 19. Jahrhunderts von Bismarck  eingeführt wurde. Im Grundgesetz heißt es, dass Deutschland ein demokratischer und sozialer Staat ist (Artikel 20/1). 

Sozial ist  die Verpflichtung des Staates, die Würde (dignity) des Menschen zu achten und zu schützen und jedem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (here: safety) zu garantieren (Artikel 1/1 und 2/2) . 
Die wesentlichen Prinzipien des Sozialstaates sind Solidarität auf der einen Seite und Eigenverantwortung des Bürgers auf der anderen Seite. 
In diesem Sinne hat der Staat ein weitgespanntes Netz sozialer Gesetze geschaffen, das von der Sicherung bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Unfall und Alter bis zu Kindergeld, Wohngeld oder Arbeitslosengeld reicht. Die Ausgaben des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung sind der größte Posten im Bundeshaushalt, sie betragen beinahe 35% des Gesamthaushalts. Für das Jahr 2001 sind 168,3 Milliarden Mark. eingeplant. 
Quelle: Tatsachen über Deutschland 1999 S. 375

Sehen Sie sich die Graphik an und definieren Sie die Unterschiede der Konzepte

  • Versicherung
  • Versorgung
  • Fürsorge

Schauen Sie sich nun eine Übersicht der verschiedenen gesetzlichen Versicherungen für alle Erwerbstätigen an. Lesen Sie den Text und machen Sie sich Notizen zu den folgenden Fragen.

1. Was sind die fünf Säulen der Sozialversicherung?
2. Was bedeutet "gesetzliche" Versicherung?
3. Für welche Versicherung ist nur der Arbeitgeber verantwortlich?
4. Welche Versicherung ist am teuersten? Wieviel Prozent des Einkommens?
5. Was deckt die Krankenversicherung?
6. Was deckt die Pflegeversicherung?
7. Mit wieviel Geld muss ein Arbeitsloser leben?

Das System der sozialen Sicherheit umfasst fünf Säulen: die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung; seit Januar 1995 neu hinzugekommen ist die Pflegeversicherung.

Die Sozialversicherung wird finanziert durch monatliche Beiträge (Sozialabgaben) während der aktiven Arbeitszeit. Der Anteil der Sozialabgaben erreichte 1997 42,1 % des monatlichen Bruttoeinkommens.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die monatlichen Beiträge je zur Hälfte. Die Krankenversicherung ist Pflicht. Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen sind freiwillig versichert.

Krankenversicherung:
Die Beiträge zur Krankenversicherung werden an eine gesetzliche Krankenkasse abgeführt und liegen bei durchschnittlich 13,6 % des Bruttoverdienstes. Sie werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.
Nicht berufstätige Ehegatten, minderjährige Kinder sind beim Versicherten mitversichert. Arbeitslose genießen gesetzlichen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz umfasst ärztliche und zahnärztliche Behandlung, die Versorgung mit Krankenhaus, Leistungen beim Mutterschutz und Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit.

Im Krankheitsfall erhält jeder versicherte Arbeitnehmer volle sechs Wochen seinen Lohn/sein Gehalt weiter. Danach zahlen die Krankenkassen bis zu 72 Wochen Krankengeld, etwa in der Höhe des Nettoverdienstes.

Die Gesundheitsreform soll die drastisch ansteigenden Kosten im Gesundheitswesen bremsen. 1996 wurde die Eigenbeteiligung der Versicherten erhöht: sie müssen z.B. bei Arzneimitteln, bei Zahnersatz, bei Klinikaufenthalten höhere Zuzahlungen leisten.

Rentenversicherung:
Die Rentenversicherung sichert den Lebensunterhalt im Alter, bei Minderung der Erwerbstätigkeit und im Todesfall des Versicherten für dessen Hinterbliebene. Nach dem System der Altersversorgung werden die Renten aus den Beiträgen der Erwerbstätigen finanziert.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzieren den Beitrag je zur Hälfte. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 20,3 %. Die Höhe der monatlichen Rente richtet sich nach der Höhe der im Laufe der aktiven Arbeitszeit geleisteten Beiträge. Je höher die Beiträge eines Arbeitnehmers sind, desto höher ist die Rente, die er im Alter bekommt.

Die monatliche Rente wird an die allgemeine Einkommensentwicklung der Wirtschaft angepasst. Steigende Lebenserwartung, sinkende Geburtenzahlen, hohe Arbeitslosigkeit erschweren die Sicherung der beitragsbezogenen Altersversorgung. Immer weniger Berufstätige finanzieren mit ihren Beiträgen die Altersruhegelder von immer mehr Rentnern.

Um die Altersversicherung auch weiterhin zu gewährleisten, wurde das Rentenreformgesetz verabschiedet, das ab 1999 in Kraft tritt. Zur Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung, bemüht sich die Politik, Anreize für die zusätzliche private Altersvorsorge zu schaffen.

Pflegeversicherung:
Seit dem 1. Januar 1995 gibt es die Pflegeversicherung. Sie gewährt Versicherungsschutz bei erheblicher Pflegebedürftigkeit. Es werden Leistungen für die häusliche und stationäre Pflege abgedeckt. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 1,7 % und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert.

Durchgeführt wird die Pflegeversicherung von den Pflegekassen, die bei den Krankenkassen eingerichtet sind.

Arbeitslosenversicherung:
Die Arbeitslosenversicherung gewährt einen Schutz gegen die materiellen Folgen bei Arbeitslosigkeit. Sie ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer, die mindestens18 Stunden in der Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. Selbstständige sind auf private Vorsorge angewiesen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Beitragssatz je zur Hälfte; zur Zeit liegt der Beitragssatz bei 6,5 % des Bruttoeinkommens.

Das Arbeitslosengeld beträgt zwischen 60 und 67 % des Nettogehalts. Jüngere Arbeitnehmer erhalten die Leistungen für maximal ein Jahr, ältere bis zu maximal drei Jahren.

Wenn sein Arbeitslosengeld ausgelaufen ist, kann ein Arbeitsloser Arbeitslosenhilfe (zwischen 53 und 57 % des letzten Nettogehalts) beantragen.

Zum 1. 1. 1998 trat das Arbeitsförderungs-Reformgesetz in Kraft, welches das Arbeitsförderungsgesetz von 1969 ersetzt. Durchgeführt wird das Gesetz von der Bundesanstalt für Arbeit, deren örtliche Dienststellen die Arbeitsämter sind.

Unfallversicherung:
In der Unfallversicherung sind alle Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber automatisch versichert.

Sie wird allein aus Beiträgen der Arbeitgeber finanziert. Die Unfallversicherung leistet finanzielle Hilfe nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten. Der Versicherungsschutz gilt auch auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte.

Quelle: http://www.inter-nationes.de/d/schulen/tlk/folie_15-f.html



Die untenstehende Graphik illustriert die Verteilung der sozialen Ausgaben. Außer den fünf gesetzlichen Versicherungen gibt es noch viele andere Maßnahmen, um die soziale Sicherheit des Bürgers zu gewährleisten. 
Im Gegensatz zu den USA gibt es in Deutschland das sogenannte Kindergeld (oder http://www.kindergeld.de/) und den Mutterschutz. Falls diese Links nicht funktionieren, benutzen Sie die Suchmaschine Google, um mehr über diese Leistungen des Staates zu erfahren. 

Machen Sie sich Notizen.
1. Wieviel Geld zahlt der Staat monatlich für das 1, 2., 3. Kind?
2. Bis zu welchem Lebensjahr?
3. Was ist ein Freibetrag?
4. Wielange kann eine Frau ihre Arbeit unterbrechen, wenn sie ein Kind bekommt?
5. Was ist Erziehungsgeld? Wie hoch ist es? Wer bekommt es?
6. Was ist Erziehungsurlaub?
7. Was ist Ihre Meinung zum Kindergeld? Sollte es in den USA auch eingeführt werden?

Aus: Tatsachen über Deutschland. 1999. S. 377