1. Was sind die fünf Säulen der Sozialversicherung?
2. Was bedeutet "gesetzliche" Versicherung?
3. Für welche Versicherung ist nur der Arbeitgeber
verantwortlich?
4. Welche Versicherung ist am teuersten? Wieviel
Prozent des Einkommens?
5. Was deckt die Krankenversicherung?
6. Was deckt die Pflegeversicherung?
7. Mit wieviel Geld muss ein Arbeitsloser leben?
Das System der sozialen Sicherheit umfasst fünf Säulen: die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die
Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung; seit Januar 1995 neu hinzugekommen ist die Pflegeversicherung.
Die Sozialversicherung
wird finanziert durch monatliche Beiträge (Sozialabgaben) während
der aktiven Arbeitszeit. Der Anteil der Sozialabgaben erreichte 1997 42,1 % des monatlichen Bruttoeinkommens.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die monatlichen Beiträge je zur Hälfte. Die Krankenversicherung ist Pflicht. Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen sind freiwillig versichert.
Krankenversicherung:
Die Beiträge zur Krankenversicherung werden an eine gesetzliche Krankenkasse
abgeführt und liegen bei durchschnittlich 13,6 % des Bruttoverdienstes. Sie werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.
Nicht berufstätige Ehegatten, minderjährige Kinder sind beim
Versicherten mitversichert. Arbeitslose genießen gesetzlichen Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz umfasst ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
die Versorgung mit Krankenhaus, Leistungen beim Mutterschutz und Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Im Krankheitsfall erhält jeder versicherte Arbeitnehmer volle sechs
Wochen seinen Lohn/sein Gehalt weiter. Danach zahlen die Krankenkassen bis zu 72 Wochen Krankengeld, etwa in der Höhe des Nettoverdienstes.
Die Gesundheitsreform soll die drastisch ansteigenden Kosten im Gesundheitswesen
bremsen. 1996 wurde die Eigenbeteiligung der Versicherten erhöht: sie müssen z.B.
bei Arzneimitteln, bei Zahnersatz, bei Klinikaufenthalten höhere Zuzahlungen leisten.
Rentenversicherung:
Die Rentenversicherung sichert den Lebensunterhalt im Alter, bei Minderung
der Erwerbstätigkeit und im Todesfall des Versicherten für dessen Hinterbliebene.
Nach dem System der Altersversorgung werden die Renten aus den Beiträgen
der Erwerbstätigen finanziert.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzieren den Beitrag je zur Hälfte.
Derzeit liegt der Beitragssatz bei 20,3 %. Die Höhe der monatlichen Rente richtet sich nach der Höhe der im Laufe der aktiven Arbeitszeit geleisteten Beiträge. Je
höher die Beiträge eines Arbeitnehmers sind, desto höher
ist die Rente, die er im Alter bekommt.
Die monatliche Rente wird an die allgemeine Einkommensentwicklung der Wirtschaft
angepasst. Steigende Lebenserwartung, sinkende Geburtenzahlen, hohe Arbeitslosigkeit
erschweren die Sicherung der beitragsbezogenen Altersversorgung. Immer weniger Berufstätige finanzieren mit ihren Beiträgen die Altersruhegelder
von immer mehr Rentnern.
Um die Altersversicherung auch weiterhin zu gewährleisten, wurde das
Rentenreformgesetz verabschiedet, das ab 1999
in Kraft tritt. Zur Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung, bemüht
sich die Politik, Anreize für die zusätzliche private Altersvorsorge zu schaffen.
Pflegeversicherung:
Seit dem 1. Januar 1995 gibt es die Pflegeversicherung. Sie gewährt Versicherungsschutz bei erheblicher Pflegebedürftigkeit.
Es werden Leistungen für die häusliche und stationäre Pflege
abgedeckt.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 1,7 % und wird jeweils zur
Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert.
Durchgeführt wird die Pflegeversicherung von den Pflegekassen, die bei den Krankenkassen eingerichtet sind.
Arbeitslosenversicherung:
Die Arbeitslosenversicherung gewährt einen Schutz gegen die materiellen
Folgen bei Arbeitslosigkeit. Sie ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer, die mindestens18 Stunden in der Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. Selbstständige sind auf private Vorsorge angewiesen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Beitragssatz je zur Hälfte;
zur Zeit liegt der Beitragssatz bei 6,5 % des Bruttoeinkommens.
Das Arbeitslosengeld beträgt zwischen 60 und 67 % des Nettogehalts.
Jüngere Arbeitnehmer erhalten die Leistungen für
maximal ein Jahr, ältere bis zu maximal drei Jahren.
Wenn sein Arbeitslosengeld ausgelaufen ist, kann ein Arbeitsloser Arbeitslosenhilfe
(zwischen 53 und 57 % des letzten Nettogehalts) beantragen.
Zum 1. 1. 1998 trat das Arbeitsförderungs-Reformgesetz in Kraft, welches
das Arbeitsförderungsgesetz von 1969 ersetzt. Durchgeführt wird das Gesetz von der Bundesanstalt für Arbeit, deren örtliche Dienststellen die Arbeitsämter sind.
Unfallversicherung:
In der Unfallversicherung sind alle Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber
automatisch versichert.
Sie wird allein aus Beiträgen der Arbeitgeber finanziert.
Die Unfallversicherung leistet finanzielle Hilfe nach einem Arbeitsunfall
oder bei Berufskrankheiten. Der Versicherungsschutz gilt auch auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte.