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Leo Wörterbuch |
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GM333 |
Die Arbeitswelt/ Tarifpartner
Tatsachen über Deutschland. 1999. S. 362-374.
Arbeiten Sie diese Seite durch und machen Sie sich Notizen zu folgenden Fragen:
1. Wen vertreten die Gewerkschaften?
2. Mit wem verhandeln sie?
3. Wie sind die Arbeitgeber organisiert?
4. Welches Kampfmittel haben die Arbeitnehmer?
5. Womit können die Arbeitgeber Druck ausüben?
6. Was wird im Tarifvertrag geregelt?
7. Wie oft finden Tarifverhandlungen statt?
8. Was ist eine Einzelgewerkschaft? Nennen Sie Beispiele.
9. Welche Gewerkschaften gehören nicht zum DGB?

Sozialpartner
1. In Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes gibt die Verfassung den Arbeitnehmern und Arbeitgebern das Recht, "zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Solche Vereinigungen sind einerseits die Gewerkschaften und andererseits die Arbeitgeberverbände.2.1996 waren in der Bundesrepublik ca. 30 % der Erwerbstätigen - 10,6 Millionen - in Gewerkschaften organisiert.
3.Größter Arbeitnehmerverband in der Bundesrepublik ist mit ca. 9 Millionen Mitgliedern (Stand 1996) der 1949 gegründete DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund); in ihm sind 16 Einzelgewerkschaften zusammengeschlossen. Dazu gehören z.B.:
IG Metall
Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV)
IG Chemie, Papier, Keramik
Deutsche Postgewerkschaft
Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen
IG Bergbau und Energie
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
IG Medien
(IG = Industriegewerkschaft)4.Die hohe Arbeitslosigkeit und die angespannte Wirtschaftslage führten 1994 bis 1996 zu einem Rückgang der Mitgliederzahl um 1 Million. Dieser Trend hält auch jetzt weiter an.
5.Neben dem DGB gibt es noch weitere Arbeitnehmerverbände:
Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG)
Deutscher Beamtenbund (DBB)
Christlicher Gewerkschaftsbund (CGB).6.Hauptziel der Gewerkschaften ist die Sicherung der Arbeitsplätze. Dafür akzeptierten sie 1994 erstmals einen Lohnverzicht bei Verkürzung der Arbeitszeit (siehe Folie 12).
7.Die Arbeitgeber haben sich in Arbeitgeberverbänden zusammengeschlossen. Diese bilden die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände mit insgesamt 51 Verbänden. Dazu gehören z.B.:
Bundesverband Druck
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
Unternehmerverband Ruhrbergbau
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
23 der 51 Verbände haben ihren Sitz in Köln oder Bonn.8.Trotz aller Interessengegensätze versuchen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gemeinsam an einer möglichst raschen Angleichung der Lebensverhältnisse in beiden Teilen Deutschlands zu arbeiten.
Tarifverhandlungen
1. Eine wichtige Aufgabe der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ist das Aushandeln von Tarifverträgen. Damit regeln sie die Bedingungen des Arbeitslebens (Arbeitszeit, Löhne, Urlaub usw.) autonom - in eigener, freier Verantwortung ohne Mitwirkung des Staates ("Tarifautonomieì).2. Eine Tarifverhandlung läuft folgendermaßen ab:
Die Gewerkschaften erheben eine Forderung (mehr Lohn, mehr Urlaub, kürzere Arbeitszeiten etc.), die sie mit den Arbeitgebern verhandeln. Einigt man sich, wird ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen, der für eine gewisse Zeit - mindestens ein Jahr - Gültigkeit besitzt. Während dieser Zeit sind die Tarifpartner zum Arbeitsfrieden verpflichtet, dürfen also keine Kampfmaßnahmen, wie etwa Streik oder Aussperrung, ergreifen.
Einigt man sich nicht, werden die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Man kann dann mit Hilfe eines unbeteiligten Dritten, der aber nie ein Vertreter der Bundesregierung ist, versuchen, einen Kompromiss zu finden. Wird dieser erreicht, kommt es zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages. Scheitert die Schlichtung, setzt die Gewerkschaft eine Urabstimmung an, bei der die Arbeitnehmer entscheiden müssen, ob sie streiken wollen.
Auf einen Streik können die Arbeitgeber mit Aussperrung reagieren, d.h., auch die Arbeitnehmer, die nicht streiken, dürfen während der Arbeitszeit nicht arbeiten. Der Streik endet, wenn in neuen Verhandlungen ein Kompromiss gefunden worden ist und 25 % der Arbeitnehmer in einer zweiten Urabstimmung dem Kompromiss zustimmen. Ein neuer Tarifvertrag kann dann in Kraft treten.3. Die freien Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverbänden werden als wesentliches Element für die Wohlstandsentwicklung und die Stabilität der deutschen Wirtschaft betrachtet.
4. Zwischen den Tarifparteien besteht die Möglichkeit, Öffnungsklauseln in Kraft zu setzen. Man versteht darunter Vereinbarungen, mit denen Tarifvertragsbestimmungen zeitweise außer Kraft gesetzt werden. So traten in Unternehmen, vor allem in Ostdeutschland, Öffnungsklauseln in Kraft, die einen untertariflichen Lohn ermöglichten, um Konkurse abzuwenden und Entlassungen zu vermeiden.
Quelle: InterNationes: Transparente Landeskunde