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Leo Wörterbuch |
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GM333 |
Graffiti
(Quelle: Internationes Landeskunde Online)
| Hintergrundinformation
Der Bundesrat hat im März dieses Jahres einen Gesetzesentwurf zur Graffiti-Bekämpfung in Deutschland beschlossen, im Bundestag wurde eine parallele Alternative gestartet. Damit möchte man eine Grundlage schaffen, um Graffiti-Sprayer, durch deren Wirken im Jahr ein Gesamtschaden von 500 Millionen Mark entsteht, juristisch zur Rechenschaft ziehen zu können. Die folgenden beiden Texte sollen Ihnen zwei unterschiedliche Haltungen in der Bevölkerung zum Thema Graffiti verdeutlichen. Vorübung Was fällt Ihnen spontan zum Thema "Graffito" ein? Notieren Sie einige Stichwörter. Text 1 Graffiti-Sprüher wollen alles wieder gutmachen Eigentlich sollten sie (...) die Schulbank drücken. Stattdessen sitzen die sechs Schüler, 16 und 17 Jahre alt, mit betretenen Mienen auf der Anklagebank vor dem Jugendschöffengericht. Was sie gemacht haben, bringt immer mehr Hausbesitzer auf die Palme: Als Graffiti-Sprüher verewigten sie sich an Privathäusern, Schulen, Straßenbahnen, kurzum an jeder Wand, die ihnen gefiel. Von Dezember 1997 bis August 1998 zogen sie in wechselnder Besetzung nachts mit ihren Dosen durch die Straßen und hinterließen vor allem in Bad Godesberg (Stadtteil von Bonn), wo sie wohnen und teilweise zur Schule gehen, ihre Spuren. 32 Fälle von einfacher und gemeinschädlicher Sachbeschädigung wirft Staatsanwalt Patrick Wilhelm ihnen vor, in jedem Fall haben sie mehrfach zugeschlagen und an die 100 Objekte verunstaltet. Fünf von ihnen sind geständig, einsichtig und bedauern, was sie getan haben. Nur ein 17-Jähriger hat bisher noch nichts gesagt und sein Verteidiger
fordert nun, erst einmal ein Gutachten einzuholen zu der Frage, ob hier
überhaupt Sachbeschädigung im Sinne des Gesetzes vorliege und
durch die Sprühfarbe Substanz verletzt wurde.(...)
Und falls sie die Säuberung nicht selbst machen dürften, könnten sie den Geschädigten ja andere Hilfe, wie zum Beispiel Rasenmähen oder Einkaufen, anbieten, um vielleicht auch so etwas von den hohen Schadensersatzforderungen abzubauen. Die fünf sind einverstanden und auch die Eltern halten das für pädagogisch sinnvoll. Die fünf werden am Ende verwarnt und je nach Tatbeteiligung zu 20, 30, 50 und 80 Sozialstunden verurteilt. Die Arbeit bei den Opfern soll dabei angerechnet werden. Rita Klein
Vokabelerläuterungen Text 1 die Schulbank drücken: Schüler sein auf der Anklagebank sitzen: vor Gericht angeklagt werden eine betretene Miene machen: schuldig aussehen das Jugendschöffengericht (-e): ein Gericht für Jugendliche, das sich aus beruflichen und ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt jemanden auf die Palme bringen: jemanden ärgerlich machen sich an einem Ort verewigen (hier): Graffiti sprayen wechselnde Besetzung: mit verschiedenen Personen einfache und gemeinschädliche Sachbeschädigung: juristische Fachbegriffe, die unterschiedliche Grade der Zerstörung beschreiben der Staatsanwalt (?-e): Vertreter des Staates vor Gericht mehrfach zuschlagen (hier): öfters Graffiti sprühen etwas verunstalten: etwas beschädigen geständig sein: etwas zugeben der Verteidiger (-): der Anwalt ein Gutachten einholen: eine Stellungnahme von Experten anfordern der Kumpel (-s): ein guter Freund gut auf jemanden zu sprechen sein: jemanden mögen die Anklage (-n): vor Gericht beschuldigt die Anklage die Angeklagten einer bestimmten Tat jemandem etwas anlasten: jemanden für etwas verantwortlich machen etwas ohne wenn und aber zugeben: die Verantwortung für eine Sache voll und ganz zugeben, nichts leugnen eine Sache geht auf ein Konto von jemandem: jemand ist für eine Sache verantwortlich der Transrapid (nur Sing.): Hochgeschwindigkeitszug kuriert sein (hier): seine Fehler eingesehen haben die Säuberung (-en): die Reinigung die Schadensersatzforderung (-en): Geschädigte möchten Geld für den ihnen entstandenen Schaden erhalten. die Sozialstunde (-n): Jugendliche werden
oft vor Gericht nicht zu Gefängnis, sondern zu Sozialstunden, während
derer sie Arbeit, die der Gesellschaft nützt, ableisten müssen,
verurteilt.
Text 2 Arbeit mit der Farbdose ? ganz legal Graffiti-Sprayer, das sind halbvermummte lichtscheue Wesen, die mit Farbdosen bewaffnet vorzugsweise nachts ihr illegales Unwesen treiben: Das stimmt nicht ganz. Es gibt auch welche, die am helllichten Tag und für Auftraggeber "arbeiten". So wie Michael Peltzer, Cristof Deutscher, Sebastian Fischer und Cornelis van Almsick. Mancher Passant beobachtete das Quartett in den vergangenen Wochen verwundert, als es ? unbehelligt und in aller Seelenruhe einem Haus an der Bonner Heerstraße knallige Fassadenbilder verpasste. "Die Fliesen hier sind für jede Farbe göttlich." Der 21-jährige Michael ist ganz begeistert von dem Untergrund, den er mit seinen Kollegen Cristof (19), Sebastian (21) und Cornelis (20) verschönern sollte. Die Fassade des Wohnhauses Heerstraße 34 war nach der Kur durch die "DRX Drasticks-Crew" ? so firmieren die vier ? nicht wieder zu erkennen. Binnen einer Woche pinselten und sprühten die Auftragssprayer in Höhe des Erdgeschosses zwei Porträts und zwei Phantasiewelten auf die Hausfront, nachdem sie die Wand ? auf eher konventionelle Weise ? in verschiedenen Gelbtönen gestrichen hatten. Über dem Eingang prangt nunmehr in lila das Wort "exit" und quer über der Front "visual attack". Die vier bezeichnen sich als selbständige Graffiti-Künstler. Peltzer ist angehender Grafik-Designer, seine Freunde "machen Ähnliches." Spray-Aufträge seien nicht allzu häufig und schwer zu bekommen. In diesem Fall habe er den Hausbesitzer und Auftraggeber durch Zufall persönlich kennen gelernt. Der Immobilienmakler wollte das zur Zeit leer stehende Haus verschönern lassen, so Peltzer. Was dem einen gefällt, passt anderen längst nicht. Ein Passant habe angekündigt, sich bei der Stadt zu beschweren. Andere Nachbarn hätten aber positiv reagiert, erzählt Peltzer. "Sprühen kommt ihn billiger als eine große Säuberungsaktion", vermutet der Graffiti-Künstler als Grund für den Auftrag. Der Hausbesitzer selbst äußerte sich bislang trotz mehrmaliger Anrufe nicht zu seiner ungewöhnlichen Fassadengestaltung. "Jeder darf mit seinem Eigentum machen, was er will", erklärte ein Sprecher der Stadt auf Anfrage. Aber: Die Häuser dürfen bei aller künstlerischen Freiheit nicht verändert werden. Zu beachten sei außerdem, dass zu auffällige Anstriche und Bemalungen in der Nachbarschaft denkmalgeschützer Gebäude nicht erlaubt seien. Marian Menge
Vokabelerläuterungen Text 2 halbvermummt: fast völlig verkleidet, nicht erkennbar lichtscheu: das Licht meidend ein Wesen (-): alles, was lebendig ist, ist ein Wesen sein Unwesen treiben (hier): Schaden anrichten in aller Seelenruhe: völlig ruhig ein knalliges Fassadenbild (-er): ein sehr buntes Bild an der Vorderseite eines Gebäudes jemandem etwas verpassen (hier): ein Graffito auf eine Häuserwand sprühen göttlich: sehr, sehr schön firmieren: als Firma tätig sein der Auftragssprayer (-): Graffiti-Künstler, die für ihre Arbeit Geld erhalten prangen (hier): gut sichtbar sein selbständig sein: sein eigener Chef sein, nicht angestellt sein ein angehender Grafik-Designer (-): jemand, der Grafik-Designer wird der Immobilienmakler (-): Person, die ihr Geld mit der Vermittlung von Häusern, Grundstücken, Wohunungen etc. verdient die Säuberungsaktion (-en): die Reinigung etwas vermuten: einen Verdacht haben, etwas erwarten die Fassadengestaltung (-en): das Aussehen einer Fassade denkmalgeschützt: denkmalgeschützte
Objekte dürfen nicht verändert werden.
Übung 1
Übung 2 Welche unterschiedlichen Haltungen Graffiti-Sprayern gegenüber werden in den beiden Artikeln sichtbar? Übung 3 Graffiti ? Kunst oder Schmiererei?
Seine Meinung zum Ausdruck bringen:
Seine Meinung begründen:
Der Ansicht des Gegners widersprechen:
Dem Gegner etwas zugeben, dies aber relativieren:
Etwas näher erklären, durch Beispiele erläutern:
Nach Übungen von Christine Dresel,
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