
Einführung: Religion in Ost-Deutschland
Die meisten
Bürger der DDR waren Protestanten.
Ost-Deutschland hatte 7,7 Millionen Protestanten (ungefähr 50% der
Bevölkerung). Ungefähr 7% der Bevölkerung waren katholisch (1,2
Million). Weniger als 1% der
Bevölkerung gehörte
zu anderen Religionen. Die Freiheit des religiösen
Bekenntnisses wurde in Artikel 39 der Verfassung der Deutschen Demokratischen
Republik garantiert: “Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat
das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse
Handlungen auszuüben.” Alle Bürger
waren auch vor dem Gesetz der DDR gleich: “Jeder Bürger der Deutschen
Demokratischen Republik hat unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse,
seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft
und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten.” Dennoch entmutigte die DDR Regierung ihre Bevölkerung, sich auf religiösem Gebiet zu betätigen.
Die Beziehung zwischen der Regierung und den Kirchen
Die
Beziehung zwischen der Regierung und den Kirchen schwankte Jahr für Jahr. Die Regierung tolerierte keine
Organisationen, die die SED
nicht unterstützten. In der DDR mußte
jede Organisation eine spezifische Funktion haben; sie mußte den Sozialismus
verbessern. Die DDR unterstützte eine
atheistische Philosophie. Diese
Philosophie sah Religion als das “Opium der breiten Masse” und als das Werkzeug der
kapitalistischen Welt.